Teilnahmebedingungen

Ziel des Ernst-Engelbrecht-Greve-Preises

Der Landjugendpreis wird von R+V Versicherung und dem Bund der Deutschen Landjugend (BDL) vergeben. Er soll innovative Maßnahmen und Projekte fördern, die Lebens- und Bleibeperspektiven junger Menschen in den ländlichen Räumen erhalten und verbessern. Diese können aus den Bereichen Jugendarbeit, Regionalentwicklung oder Agrar sein. Die Vergabe von Sonderpreisen ist möglich.

Teilnehmer:innen-Kreis

Der Landjugendpreis wird an natürliche und juristische Personen vergeben. Bewerben können sich nur Gemeinschaften ab mindestens zwei Personen. Das Alter der natürlichen Personen darf dabei 35 Jahre nicht überschreiten. Die juristischen Personen müssen sich mit der Personengruppe junger Menschen in den ländlichen Räumen identifizieren, die eingereichten Projekte einen deutlichen Bezug zur Jugend und zu ländlichen Räumen aufweisen. Rein kommerzielle Aktionen, Projekte bzw. Maßnahmen sind für den Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis nicht zugelassen ebenso wie Bewerbungen mit einem reinen Selbstzweck für den persönlichen Alltag. Abgesehen davon können alle Personen und Gruppierungen des ländlichen Raumes der Bundesrepublik Deutschland ihre Vorschläge einreichen, die von ehrenamtlichem Engagement und Gemeinschaftsgedanken getragen werden.

Höhe des Preises und Form der Verleihung

Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis ist ein Geldpreis in der Gesamthöhe von 10.000 Euro. Eine Aufteilung der Summe ist möglich und sehr wahrscheinlich. Die Preise werden im Rahmen der Internationalen Grünen Woche durch Vertreter:innen des BDL und der R+V Versicherung übergeben. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen.

Form der Einreichung der Vorschläge / Bewerbungen

Die Bewerbung für die zu prämierenden Maßnahmen / Projekte sind in Textform analog oder digital einzureichen. Eine Kurzbeschreibung der Maßnahmen und der Projekte ist beizufügen. Auf Nachfrage sind Angaben über die zu prämierenden Personen zu machen. Im Falle einer Prämierung ist eine Präsentation der Maßnahme vorzubereiten, die öffentlich bekannt gemacht wird.

Entscheidung über die Vergabe des Preises

Über die Verleihung des Preises entscheidet ein Gremium bestehend aus Vertreter:nnen des Bundes der Deutschen Landjugend, der R+V Versicherung und externen Sachkundigen. Eine Vorauswahl der Einsendungen zum Preis kann erfolgen. Das Gremium ist in der Entscheidung unabhängig. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar und endgültig. Die Einreichungen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Gut fürs Land
  • Innovativer Gehalt
  • Nachhaltigkeit / Langzeitwirkung / Übertragbarkeit
  • Gemeinschaftsstärkung
  • Anstoßkraft / Impulsgehalt

Rechte

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises. Der BDL und die R+V Versicherung behalten sich das Recht vor, die Wettbewerbsbeiträge oder Teile davon in Publikationen zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben und ggf. für diese Zwecke zu bearbeiten. Dabei sind der BDL und die R+V Versicherung berechtigt, diese Rechte auch von Dritten wahrnehmen zu lassen. Das eingesandte Material (Texte, Fotos etc.) geht in das Eigentum des BDL und der R+V Versicherung über. Eine Rückgabe der Beiträge, inklusive aller eingereichten Materialien, ist nicht möglich. Die BewerberInnen tragen dafür Sorge, dass durch ihre Beiträge die Rechte Dritter nicht verletzt werden.

Inkrafttreten 

Diese Richtlinie trat am 1.1.2002 in Kraft und wurde am 1.1.2020 angepasst.

Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis wird von der R+V Versicherung AG gefördert.

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