Social-Media-Verbot löst Probleme nicht
Ein Mindestalter für soziale Medien lässt die Verursacher der Probleme außer Acht und bestraft die Falschen. Es beschränkt die Lebensräume junger Menschen und öffnet dem profitorientierten Geschäftsmodell vieler Plattformbetreiber weiter die Tür. Zu diesem Schluss kommt der Bund der Deutschen Landjugend (BDL), nachdem der von der Europäischen Union eingesetzte Expert:innenrat am Montag strengere Altersgrenzen für soziale Netzwerke empfohlen hat. Demnach soll der Zugang erst ab 13 Jahren möglich sein. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, im September einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.
Der BDL unterstützt das Ziel, Kinder und Jugendliche auch digital Lebens- und Bleibeperspektiven zu ermöglichen. Wenn sie durch kriminelle Handlungen, unsittliche Machenschaften, Hass oder Manipulation bedroht werden, bedarf es mehr Sicherheit und mehr Schutz. Verantwortung müssen jedoch diejenigen tragen, die Risiken schaffen – nicht diejenigen, die digitale Angebote nutzen.
„Die Debatte darf sich deshalb nicht um Verbote für junge Nutzer:innen drehen. Kinder und Jugendliche brauchen digitale Lebensräume, das heißt geschützte Plattformen, digitale Sozialisation, gute Begleitung und echte Medienkompetenz. Das gilt für das Land sogar mehr als für die Stadt“, sagt Marthe Tiana Vellguth, Bundesvorsitzende des größten Jugendverbandes für junge Menschen in den ländlichen Regionen Deutschlands.
Der BDL verweist auf die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Diese verbinden Schutz, Befähigung und Teilhabe. Genau dieser Dreiklang müsse Grundlage jeder gesetzlichen Regelung sein , egal ob in Deutschland oder der EU.
„Junge Menschen auf dem Land erleben den digitalen Raum oft anders als Gleichaltrige in Ballungsräumen“, betont Vellguth. „Wer wenige Freizeitangebote, lange Wege und einen ausgedünnten öffentlichen Nahverkehr hat, für den haben soziale Medien konkreten Gebrauchswert. Sie schaffen Austausch, Gemeinschaft, gesellschaftliche Teilhabe und können Vereinsamung entgegenwirken. Die Lebenswirklichkeit junger Menschen gehört in die politische Debatte. Nicht ein Weiter-so für internationale Social-Media-Konzerne“.
Der BDL stellt der EU-Kommission drei konkrete Forderungen entgegen:
.1. Durchsetzung wirksamer Strafen gegen Betreiber. Plattformen wirklich in die Pflicht nehmen
Gesetze wie der Digital Services Act existieren längst. Ihre konsequente Durchsetzung bleibt jedoch hinter den Möglichkeiten zurück. Datensparsame Altersabsicherung, altersgerechte Voreinstellungen, transparente Empfehlungssysteme und ein wirksames Vorgehen gegen illegale Inhalte müssen verbindlicher umgesetzt werden. Manipulative Algorithmen und suchtfördernde Designs dürften nicht länger zum Geschäftsmodell gehören. Die Rechtsgrundlagen und deren Durchsetzung gegenüber Betreibern von Plattformen müssen verschärft werden.
2. Medien-, Nachrichten- und KI-Kompetenz verbindlich stärken.
Medienkompetenzförderung ist sehr unterschiedlich verteilt und niedrigschwellige, wohnortnahe Angebote fehlen in vielen Regionen oder sind kaum auffindbar. Medienbildung muss daher verbindlich, altersgerecht und sozial gerecht organisiert werden – in Schule, Jugendarbeit und Elternbildung, damit Schutz nicht vom Zufall oder der Postleitzahl abhängt. Der BDL fordert eine gesetzliche Grundlage für eine Abgabe großer Social-Media-Plattformen, aus denen digitale Bildung und Medienkompetenz finanziert werden.
3. Niedrigschwellige Hilfe- und Meldestrukturen ausbauen.
Da junge Menschen Vorfälle wie Cybergrooming oder Hasskriminalität häufig nicht bei der Polizei anzeigen, aber durchaus bei Plattformen melden, braucht es vertrauenswürdige, unabhängige Beratungs- und Meldestrukturen sowie eine bessere Verzahnung von Schule, Jugendhilfe und Prävention. Die Meldestrukturen innerhalb der Plattformen müssen zudem dringend altersgerecht vereinfacht werden.
Das eigentliche Problem sitzt tiefer als die Bildschirmzeit. Manipulative Designs locken junge Nutzerinnen und Nutzer in Kostenfallen, Empfehlungs-algorithmen bleiben eine Blackbox, und Deepfakes verbreiten sich schneller, als Eltern und Lehrkräfte reagieren können. Ein Verbot für Kinder unter 13 rührt an keiner dieser Stellschrauben. Statt die wahren Ursachen zu bekämpfen, werden sie verschleiert und die, die geschützt werden müssten, werden kriminalisiert.
Der Bundesvorstand warnt davor, Regelungen und Gesetze einzuführen, die weder überprüft, noch sanktioniert werden können und dazu noch an völlig falscher Stelle ansetzen. Die daraus resultierende Verantwortung auf Familien und Ehrenamtliche abzuwälzen, würde das Vorhaben komplett konterkarieren.
„Entscheidend sind wirksame Gesetze gegen Plattformbetreiber, eine konsequente und harte Durchsetzung bestehenden Rechts sowie eine Politik, die die Lebenswirklichkeit junger Menschen in ländlichen Regionen gleichermaßen berücksichtigt“, sagt die BDL-Bundesvorsitzende Vellguth. Sie fordert sichere und altersgerechte digitale Räume, in denen Schutz und Teilhabe zusammengehören, statt Interessenpolitik, die am eigentlichen Problem vorbeigeht.
Mehr Informationen:
Buvo-Stellungnahme - Social Media Verbot für Minderjährige greift nicht
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